AGB

AGB –Tanzstudio Pole Divas

1.) Anmeldung

Die Pole Divas bieten in ihremTanzstudio Pole / Exotic / Choreo, Stretching, Open Pole und Privatstundenentsprechend den detaillierten Leistungsbeschreibungen auf derWebsite www.poledivas.atin Form von Abo-Verträgen, 10er oder 6er Blöcken, Einzelstunden und Dance Partys an.

Die Anmeldung für alle Kurse oder Sonderveranstaltungen von Pole Divas, hat schriftlich per Anmeldeformular vor Ortim Tanzstudio der Pole Divas zu erfolgen. Die Anmeldung ist auch ohne schriftliche Bestätigung für die Kursteilnehmerinverbindlich. Eine Kopie des Abonnement-Vertrages als Anmeldebestätigung wird der Kursteilnehmerinbei Unterfertigung ausgehändigt. Bei Abo-Verträgen ist nur der/dieim Vertrag angeführte Kursteilnehmer/Kursteilnehmerinzum Besuch der Kurseberechtigt.

Die Teilnehmerzahl ist auf die angebotenen Kursplätze beschränkt. Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die angebotenen Plätze, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer anhand der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Maßgebend hierfür ist das Eingangsdatum.

Mit der Anmeldung bestätigt der/die Kunde/Kundin, dass er/sie die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

Bei Vertragsabschluss bzw. Anmeldung sind von den Kunden/KundinnenName, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail Adresse anzugeben; bei minderjährigen Kunden/Kundinnenist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.In einem solchen Fall wird der unterschreibende Erziehungsberechtigte Vertragspartner der Pole Divas.

2.) Abo-Vertrag

Der Abo-Vertrag „Basic“ bietet die Möglichkeit 1 Pole-Einheit (sowie 1 x Dehnen)pro Woche, der ABO-Vertrag „Premium“ bietet die Möglichkeit 2 Pole-Einheiten (sowie 2 xDehnen) pro Wochezu besuchen. Daneben gibt es auch noch ein Abo-Angebotfür Kinder; dieses beinhaltet 1 Pole-Einheit pro Woche. Ein Abo-Vertrag kann auf 3oder 6Monate abgeschlossen werden;während dieser Dauer ist eine Kündigung (ausgenommen aus wichtigem Grund) nicht möglich. Das Aboendet nach Zeitablauf (3 oder 6 Monate) automatisch und kann von dem/der Kunden/Kundin neu abgeschlossen werden.

Sowohl für Pole Divas als auch für Kundinist eine sofortige Auflösung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unabhängig vom abgegebenen Kündigungsverzicht jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Aufrechterhaltung des Vertrages unzumutbar für den Auflösenden macht.Ein wichtiger Grund liegtfür die Pole Divas jedenfalls dann vor, wenn der/die Kunde/Kundinmit zwei Wochenentgelten in Zahlungsverzuggerätbzw. eine Abbuchung fehlschlägt.

Das Sammeln bzw. Ansparen von nicht besuchten Kursen ist nicht möglich; die Nichtteilnahme oder nur teilweise Teilnahme an einem Kurs berechtigt nicht zur Zahlungsminderung.

3.) Kündigung bei Umzug

Innerhalb des Vertrags-Abosist der/die Kunde/Kundinberechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist aufzukündigen, wenn er/sieseinen/ihrenbei Vertragsabschluss bestehenden Hauptwohnsitz verlegt und das Tanzstudio (Cumberlandpark 1a; Gmunden) nicht innerhalb eines Umkreises des neuen Wohnortes von 40km liegt. Der Umzug ist durch erforderliche Unterlagen glaubhaft zu machen.

4.) Unterbrechungen in der Sphäre des/der Kunden/Kundin

m Falle einer Schwangerschaft, einer Verletzung oder einer Krankheit, die das Benützen des Tanzstudios durchgehend länger als 4Wochen unmöglich macht, ist der/die Kunde/Kundinberechtigt, den Vertrag beitragsfrei auszusetzen. Dies bedeutet, dass für diesen Zeitraum keine Entgelte zu bezahlen sind. Der Zeitraum der Unterbrechung ist jedoch auch nicht für die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes heranzuziehen. Nach Wegfall der Unterbrechung läuft der Vertrag sowie die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes weiter. Bei einer Schwangerschaft wird die Dauer des Mutterschutzes als Unterbrechungszeitraum festgelegt.

Der/die Kunde/Kundinhat Pole-Divas über die Gründe für die Unterbrechung sowie deren Wegfall zu informieren und glaubhaft zu machen(mittels Mutter-Kind-Pass, fachärztlicher Bestätigung, … etc.).

Das Recht zur außerordentlichen Auflösung des Vertrages bleibt vom Recht zur Unterbrechung unberührt.

4.) Unterbrechungen aufgrund unvorhergesehener Umstände

Im Falle einer behördlich angeordneten Unternehmensschließung aufgrund einer Pandemie(zB COVID-19), diedas Benützen des Tanzstudios durchgehend länger als 4Wochen unmöglich macht, wird derVertrag automatisch beitragsfrei ausgesetzt. Dies bedeutet, dass für diesen Zeitraum keine Entgelte zu bezahlen sind. Der Zeitraum der Unterbrechung ist jedoch auch nicht für die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes heranzuziehen. Nach Wegfall der Unterbrechung läuft der Vertrag sowie die Berechnung der Dauer des Kündigungsverzichtes weiter.

Das Recht zur außerordentlichen Auflösung des Vertrages bleibt vom Recht zur Unterbrechung unberührt.

5.) Gebühren, Zahlungsbedingungen

Es gelten dieaktuellen Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung; diese können auf der Website www.poledivas.at oder dem Vertragsanbot entnommen werden.

Teilnahmegebühren für 10er bzw 6er Blöcke und für Einzelstunden sind in bar bei Kursbeginn zu bezahlen; in Ausnahmefällen–nach vorheriger Absprache –gestatten die Pole Divas auch eine Banküberweisung auf das bekanntgegebene Bankkonto.

Bei Abo-Verträgen sind die Pole Divas ermächtigt die Mitgliedsbeiträge im SEPA-Lastschriftverfahren monatlich im Vorhinein von dem bekannt gegebenen Bankkonto einzuziehen. Die Kursteilnehmerinnenhaben eine entsprechende Ermächtigung zu erteilen. Bei Vertragsbeginn im laufenden Monat ist eine aliquoter Beitrag (Beitrag/30*restliche Laufzeit) fällig, welcher mit dem Beitrag des Folgemonats eingezogen wird. Sollte der Einzug eines Beitrages nicht möglich sein und ist der/die Kunde/Kundin mit mehr als einem Beitrag in Verzug, so ist dem/der Kunden/Kundinbis zur Zahlung sämtlicher fälliger Beiträge kein Kursbesuch mehr gestattet. Außerdem werden die Beiträge für den gesamten Kurs sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werdenpauschale Spesen von EUR 10,00 pro Mahnung, eine Pauschale von zumindest EUR 10,00 für Bankspesen durch Rücklastschriften, sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug weiters auflaufende Kosten durch die Betreibung (Gerichtsgebühren, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) berechnet.

Eine Aufrechnung mit einer allfälligen Gegenforderung ist dem/der Kunden/Kundinnicht gestattet.

6.) Mitnahme fremder Personen

Die Mitnahme fremder Personen, die nicht Kunden bei Pole Divas sind, ist nur mit Zustimmung von Pole Divas zulässig.

7.) Änderungen

Die Pole Divas behalten sichdas Recht vor, aus wichtigem Grund (z.B. nicht hinreichende Teilnehmerzahl) Kurse örtlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen. Im Falle einer Stornierung wird ein Ersatztermin angebotenoder die Kursgebühr rückerstatten.

Abweichende Kurszeiten am selben Tag und/oder der Einsatz eines anderen Trainers berechtigen jedoch nicht zur Zahlungsminderung und/oder Stornierung.

8.) Copyright und Urheberschutz

Bezeichnungen und Erläuterungen der Lehrinhalte und Choreographien, die die Pole Divas zur Verfügung stellen, sowie überhaupt sämtliche im Rahmen eines Kurses bereitgestellten Unterlagen, dienen ausschließlich dem persönlichen Zweck der Kundenund dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden; Kundensind nicht zur weiteren (etwa gewerblichen) Nutzung berechtigt. Im Kurs erlernte Choreografien dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder entgeltlich noch unentgeltlich öffentlich aufgeführt oder Dritten beigebracht werden.

Video-, Bild-und Tonaufnahmen während eines Kurses, sowie deren Veröffentlichung, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet.

9.) Datenschutz

Die Pole Divas erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten die die Kunden/Kundinnenzur Verfügung stellen (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Post-/E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung [Name der Bank, IBAN, BIC]) nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichenfalls der von den Kunden/Kundinnenerteilten Zustimmung.

Zweck der Verarbeitung ist die Geschäfts-und Zahlungsabwicklung, die Erbringung der angebotenenDienstleistungen, und die Informationserteilung über Dienstleistungen und Angebote. Die Pole Divas übermitteln Daten der Kunden/Kundinnennur an Dritte (zB Banken, IT-Dienstleister, IT-Support), soweit es für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlich ist. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des erteilten Auftrages iSd Art6 Abs 1 lit b DSGVO. Im Falle einer Kontaktaufnahme vor Auftragserteilung ist Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Anfrage übermittelt werden, Art 6 Abs 1 litb DSGVO. Soweit wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen diese Daten verarbeiten müssen (insbesondere steuerliche Vorgaben) ist die Rechtsgrundlage Art 6 Ab. 1 litc DSGVO.

Der/die Kunde/Kundinerteilt seine/ihre ausdrückliche Zustimmungvon den Pole Divas fallweise schriftlich oder elektronisch (SMS, E-Mail, Telefon, etc.) Informationsmaterial zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn der jeweilige Kurs beendet ist und darüber hinaus die Aufbewahrung zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche nicht erforderlich ist. Beendet ist ein Kurs erst dann, wenn auch die vereinbarte Kursgebühr vollständig berichtigt ist.

Von der Datenverarbeitung durch die Pole Divas betroffene Personen haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung, Datenübertragung (sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird), Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten. Betroffene haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen.

Das Verlangen auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung kann an Pole Divas, Cumerlandpark 1a, 4810 Gmunden, oder per E-Mail an info@poledivas.atgerichtet werden.

10.) Gewährleistung und Schadenersatz

Die Teilnahme an Kursen und Workshops sowie überhaupt jede von den Pole Divas angebotene Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko; die Pole Divas haften nicht für Verletzungen oder Krankheiten infolge der Teilnahme. Die Kunden/Kundinnen sind selbst für diePrüfung des Vorliegens der körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die Teilnahme an den angbotenenKursen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen verantwortlich. Diese sind verpflichtet, vor Beginn des jeweiligen Programms zur Abklärung einen Arztzu konsultieren und gegebenenfalls die Teilnahme an Kursen und Workshops sowie jeglichen von uns angebotenen Veranstaltungen zu unterlassen.

Ein Erfolg wird nicht geschuldet; insbesondere haften die Pole Divas nicht für einen konkreten Kurserfolg und die individuelle Verwertung der Kursinhalte. Der/Die Kunde/Kundinträgt selbst die Verantwortung und/oder haftet für die von ihm/ihrentstandenen Schäden am Studioeigentum, sowie für verursachte Schäden an anderen Personen. Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Im Übrigen beträgt –soweit kein Verbrauchergeschäft vorliegt –dieGewährleistungsfrist sechs Monate ab Leistungserbringung, wobei innerhalb dieser Frist die Ansprüche bei sonstigem Verlust gerichtlich geltend zu machen sind. Die Bestimmung des §924 ABGB über die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist ausgeschlossen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche sind der Höhe mit dem von den Kunden/Kundinnengeleisteten oder zu leistenden Entgelt beschränkt. Für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsfall auftreten, kommen die Pole Divas nicht auf.

Schadenersatzansprüche können den Pole Divas gegenübernur geltend gemacht werden, wenn siegrobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten haben. Dieser Haftungsausschluss gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden. Soweit kein Verbrauchergeschäft vorliegt, hat der Geschädigte zu beweisen, dass den Pole Divas grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden, entgangenen Gewinn und dergleichen.

11.) Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen den Pole Divas und den Kunden/Kundinnenergebenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht für 4810 Gmunden. Erfüllungsort ist derUnternehmenssitz in 4810 Gmunden. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts Anwendung.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt an Stelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen am nächsten kommende, rechtsgültige Bestimmung. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen und des Vertrages unberührt.

12.) Änderung der angegebenen Daten

Während laufenden Vertrages ist der/die Kunde/Kundin verpflichtet, die Pole Divas über Änderungen des Namens, der Adresse, der Emailadresse bzw. Telefonnummer, soweit diese bei der Anmeldung angegeben wurden, sowie der Bank-und Kreditkartenverbindung zu informieren.

Für den Fall, dass eine Adressänderung nicht bekanntgegeben wird, trägt der/die Kunde/Kundin das damit verbundene Risiko. Erklärungen können daher, solange eine neue Adresse nichtbekanntgegeben wird, an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gültig zugestellt werden.

13.) Hausordnung

Der/die Kunde/Kundin akzeptiert die in der Rezeption ausgehängte Hausordnung als Verhaltenskodex.